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Zum Anspruch des Ehemannes auf Beischlaf in der Ehe und zur Verpflichtung der Anteilnahme der Ehefrau an demselben; §§ 1351 Abs. 1 BGB, 48 Abs. 2 EheG
BGH Karlsruhe, AZ: IV ZR 239/65, 02.11.1966
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