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Wohnungseigentümergemeinschaft kann kurzzeitige Vermietung an Feriengäste nicht im Beschlusswege verbieten oder einschränken; § 15 Abs. 2 WEG
LG Berlin I, AZ: 85 S 143/12, 25.06.2013
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Der Eigentümergemeinschaft fehlt die Beschlusskompetenz zur generellen Untersagung der Nutzung von Wohnungen im Wege der Überlassung an wechselnde Personen für einige Tage bis hin zu einer Woche.

Wird eine Vermietung an Feriengäste nicht nur der Umfang einer an sich zulässigen Nutzung im Wege einer bloßen Regelung des Gebrauchs eingeschränkt, sondern eine bestimmte Nutzungsart grundsätzlich verboten, ist der Beschluss nichtig.
Die lange streitige Frage, ob eine Kurzzeitvermietung einer Eigentumswohnung an Urlauber zulässig ist, wurde vom BGH (Az.: V ZR 72/09) inzwischen bejaht. Auf die gegenteilige ältere Rechtsauffassung des Kammergerichts (Az.: 24 W 276/06) sei der Vollständigkeit halber verwiesen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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