Detailansicht Urteil
Unbestimmtheit eines Wohnungseigentümerbeschlusses bei gärtnerischer Gestaltung
AG Hannover, AZ: 481 C 27/11, 25.02.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: WEG Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Unbestimmtheit Beschluss Beschlussfassung Anfechtung Eigentümer Eigentümerversammlung Garten Pflanzen Bepflanzung Kosten Kostentragung Kostentragungspflicht bauliche Veränderung
Ähnliche Urteile
- Keine Hausgeldzahlung ohne Wirtschaftsplan; § 28 WEG
- Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück der WEG ohne ausdrückliche Regelung unzulässig; §§ 15 Abs. 3, 14 Nr. 1 WEG
- Fehlerhafte Protokollierung führt auch bei unberechtigter Weigerung zur Unterschrift zur Anfechtung aller Beschlüsse; § 23 WEG
- Bei Unterlassungsansprüchen wegen baulicher Veränderungen müssen alle Wohnungseigentümer beteiligt werden; § 48 WEG
- Bei Umfirmierung von Einzelfirma in GmbH Verwalterneuwahl erforderlich; § 27 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Verwalter Wurzeln Abschleppen Treppenlift Veränderung Wirtschaftsplan Beschluss Miete Verwaltungsbeirat Schimmel Kurioses Kündigung Teilungserklärung Abmahnung Nachbarrecht Mietminderung Einstimmigkeit Tierhaltung Nutzungsentschädigung Protokoll Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Makler Jahresabrechnung Sondereigentum Eigenbedarfskündigung Arzthaftung Anfechtungsklage Beirat Gegenabmahnung Garage Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Es empfiehlt sich in der Praxis immer, unbestimmt protokollierte Beschlüsse anzufechten, da bei einer späteren Erkenntnis über die Tragweite des Beschlusses die entgegenstehende Rechtskraft des Beschlusses nur im Falle seiner Nichtigkeit aufgehoben werden könnte. In der Praxis werden derartige Beschlüsse jedoch meist als rechtswidrig eingestuft, so dass die Anfechtungsfrist von einem Monat Anfechtbarkeit längst verstrichen ist.