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Keine Beschlusskompetenz der WEG-Gemeinschaft bei Änderung der Kostentragungspflicht
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 225/11, 01.06.2012
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OLG München, AZ: 2 Z BR 87/98, 25.05.1998
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop WEG § 16 III WEG Kostentragungspflicht Wohnungseigentümer Wohnungseigentümergemeinschaft Ausnahme ausgenommen Beschluss Beschlusskomptenz fehlende Anfechtung Sondernutzungsrecht Kostenverteilerschlüssel Änderung Begründung
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Dies kann allenfalls im Rahmen des § 16 IV WEG für eine im Enzelfall zu beschließende Instansetzungsmaßnahme bescjhlossen werden.