Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Wahl von vier Verwaltungsbeiratsmitgliedern nicht zulässig/ Beschluss über Instandsetzungmaßnahme muss bestimmt sein; §§ 29 Abs. 1 Satz 2 WEG; 139 BGB
AG München, AZ: 481 C 11177/16, 18.01.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
1. Die Wahl von 4 Verwaltungsbeiräten verstößt ohne abweichende Vereinbarung gegen die Regelung in § 29 Abs. 1 S. 2 WEG, wonach der Verwaltungsbeirat aus einem Wohnungseigentümer als Vorsitzendem und zwei weiteren Wohnungseigentümern als Beisitzer, insgesamt also aus drei Wohnungseigentümern besteht.

Ist ein Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft für ungültig zu erklären, so führt dies zur Ungültigkeit weiterer Beschlüsse, die mit dem ungültigen Beschluss in engem thematischen Zusammenhang stehen.

Dies ist der Fall, wenn die Wohnungseigentümer von vorneherein vier Mitglieder zu Mitgliedern des Verwaltungsbeirats in vier nacheinander folgenden separaten Abstimmungen bestellen wollten. Die chronologische Reihenfolge der Abstimmung enthält keine zwingende inhaltliche Aussage darüber, welche Personen unter der Voraussetzung, dass der Beirat nur aus drei Mitgliedern bestehen darf - was den Wohnungseigentümern ohnehin bekannt war -, tatsächlich in diesen gewählt worden wären.

2. Es fehlt einem Beschluss über Instandsetzungsmaßnahmen an der erforderlichen Bestimmtheit, wenn keine Angaben zur Art und Weise der Ausführung und kein Kostenrahmen bekannt gegeben wurde. Gerade ein Kostenrahmen wäre auch maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob mehrere Vergleichsangebote erforderlich sind.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Instandhaltung bauliche veränderung Wohnungseigentümerversammlung Nichtigkeit Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop