Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zu den Voraussetzungen einer Notverwalterbestellung durch das Gericht
AG Essen-Borbeck, AZ: 24 C 69/19, 06.02.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ist in einer Wohnungseigentümergemeinschaft weder ein Verwalter noch ein Verwaltungsbeirat vorhanden, so kann ein Wohnungseigentümer durch gerichtliche Entscheidung zur Einberufung der Eigentümerversammlung ermächtigt werden.

Wohnungseigentümer hat aus § 21 Abs. 4 WEG einen Ansprüch auf Bestellung einer geeigneten Person zum Verwalter und es besteht insofern ein einklagbarer Anspruch eines jeden Wohnungseigentümers.

Ein Anspruch auf Bestellung eines Verwalters durch das Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung Verwalters und Abschluss eines Verwaltervertrages besteht zunächst nicht.

Die Klage auf Bestellung eines Verwalters durch das Gericht ist nur dann zulässig, wenn ihr der Versuch vorausgegangen ist, eine Verwalterbestellung durch die Gemeinschaft zu erreichen.

Eine Beschlussersetzung im Wege des § 21 Abs. 8 WEG ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn schon eine Vorbefassung der Eigentümer mit dem Beschlussgegenstand stattgefunden hat.

Unter Beachtung des Beibringungsgrundsatzes haben die Parteien dem Gericht die zur Ermessensausübung erforderlichen Tatsachen beizubringen, um dieses in die Lage zu versetzen, nach billigem Ermessen in der Weise zu entscheiden, wie es an sich die Aufgabe der Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung wäre, so dass die Parteien gehalten sind, geeignete Personen für die Verwalterbestellung vorzuschlagen und die jeweiligen Konditionen des Verwaltervertrages nebst der Zustimmung zur Übernahme des Verwalteramtes durch gerichtliche Bestellung darzulegen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Notverwalter Ermächtigung Verwalterwahl verwaltungsbeirat