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Einstweilige Verfügung zur Ermächtigung der Einberufung einer Eigentümerversammlung?; §§ 24 WEG a.F.; 935ff ZPO
AG Moers, AZ: 564 C 9/19, 08.04.2019
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Ist eine Eigentümergemeinschaft verwalterlos, kann – wenn kein Beirat existiert, ein Wohnungseigentümer auf Antrag hin ermächtigt werden, eine Eigentümerversammlung einzuberufen.

Dieser Antrag kann auch im einstweiligen Verfügungsverfahren durchgesetzt werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop