Detailansicht Urteil
Zum Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Ergänzung der Tagesordnung; § 24 Abs. 2 und 3 WEG
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 426/05, 18.08.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG München I, AZ: 1 S 5166/11, 16.05.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Einberufung TOP Tagesordnungspunkt Ergänzung Aufnahme Einladung Eigentümerversammlung Wohnungseigentümer Minderheit Begehren
Ähnliche Urteile
- Wann beginnt eine gerichtliche Verwalterbestellung? - Darf ein Verwalter nach Ablauf seiner Bestellung eine Versammlung einberufen? - Kann ein Verwalter auch rückwirkend bestellt werden?
- Nicht zertifizierter Verwalter kann seit dem 01.12.2020 nicht wiedergewählt werden / keine rückwirkende Änderung der Kostenverteilung zulässig
- WEG-Verwalter kann sein Amt jederzeit auch ohne Grund niederlegen
- Verwalterbestellung durch das Gericht per einstweiliger Verfügung trotz Vorlage nur eines Angebotes
- Verwalter darf WEG auch ohne Beschluss uneingeschränkt vertreten / Beschluss zur Auftragsvergabe eines "analogen" Angebots ist zu unbestimmt
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Verwalter Jahresabrechnung Telefonwerbung Teilungserklärung Wohnungseigentümer Makler Kurioses Wurzeln Abmahnung Tierhaltung Sondereigentum Nachbarrecht Protokoll Organisationsbeschluss Mietminderung Eigentümerversammlung Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Veränderung Beschluss Arzthaftung Gegenabmahnung Treppenlift Anfechtungsklage Abschleppen Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung Schimmel Kündigung Eigenbedarfskündigung Garage Miete Beirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!