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Weiße Fliesen sind nicht hochwertig und begründen keine Mieterhöhung; § 558d BGB
AG Berlin-Schöneberg, AZ: 103 C 238/13, 12.03.2014
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Keywords: Mietspiegel Ausstattungsmerkmale Mieterhöhung Mieter vermieter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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