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Teilrechtsfähiger Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft kann Eigentum an unbeweglichen Sachen erwerben; §§ 29 Abs. 1 GBO; 10 Abs. 6 Satz 1 WEG
OLG München, AZ: 34 Wx 73/15, 11.05.2016
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des OLG München ist nach der BGH-Entscheidung ( V ZR 75/15) nicht überraschend und festigt eine sich schon vor Jahren gebildete Rechtsauffassung. Gleichwohl muss berücksichtigt werden, dass der Erwerb des Grundstücks oder der Eigentumswohnung immer der ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen muss. Das bedeutet, dass der Erwerb einerseits wirtschaftlich sinnvoll sein muss, andererseits aber auch in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit dem Grundstück der Wohnungseigentümergemeinschaft stehen muss.
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 75/15, 18.03.2016
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OLG Celle, AZ: 4 W 213/07, 26.02.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Eigentumserwerb durch WEG Teilungserklärung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Immobilien Erwerb Eigentumswohnung Sondereigentum Verband Wohnungseigentümergemeinschaft Grundstücke
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