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Keine Prüfung der Aktivlegitimation im Wettbewerbsprozess bei bereits erfolgter eidesstattlicher Versicherung im Verfügungsverfahren und Gerichtsbekanntheit
LG Bochum, AZ: I-13 O 154/15, 02.03.2016
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OLG Hamm, AZ: I-4 U 62/16, 24.11.2016
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Mitbewerber Aktivlegitimation taugliches Beweismittel
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