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Die Beweislastregel des § 832 BGB gilt auch im Rahmen des § 839 BGB i.V.m. Art 34 GG ( Änderung der BGH-Rechsprechung)
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 226/12, 13.12.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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