Detailansicht Urteil
Sanierungsbeschluss muss die Höhe der Kosten und die Art der Finanzierung festlegen; § 21 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 4/19, 28.01.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt (Oder), AZ: 16 S 85/16, 21.11.2016
-
AG Brühl, AZ: 23 C 413/11, 04.06.2012
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 17/11, 28.03.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Instandsetzung Instandhaltung Rücklage Sonderumlage
Ähnliche Urteile
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR sind in WEG-Vefahren nicht klage- und anfechtungsbefugt
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Nicht zertifizierter Verwalter kann seit dem 01.12.2020 nicht wiedergewählt werden / keine rückwirkende Änderung der Kostenverteilung zulässig
- Absenkungsbeschluss (mehrheitlicher Umlaufbeschluss) nach § 23 Abs. 3 S. 3 WEG ist nicht isoliert anfechtbar
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Treppenlift Schimmel Eigenbedarfskündigung Abmahnung Eigentümerversammlung Abschleppen Arzthaftung Jahresabrechnung Makler Beirat Veränderung Mietminderung Kündigung Sondereigentum Garage Organisationsbeschluss Teilungserklärung Tierhaltung Wirtschaftsplan Miete Telefonwerbung Anfechtungsklage Verwalter Gemeinschaftseigentum Nachbarrecht Wohnungseigentümer Beschluss Wurzeln Kurioses Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Protokoll
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!