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Hammerschlagrecht kann nicht im Wege der Selbsthilfe durchgesetzt werden, §§ 16 Abs. 1, 24 Abs. 3 NachbG NRW
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 49/12, 14.12.2012
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Keywords: Hammerschlagrecht Leiterrecht Nachbar Nachbargrundstück Duldung Duldungsanspruch Grundstück Anbau Umbau Instandsetzung Instandhaltung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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