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Verwalter muss Honorar aufgrund unzulässiger Klausel im Verwaltervertrag an die WEG zurückzahlen; §§ 812, 818 BGB
AG Buxtehude, AZ: 31 C 389/21, 13.10.2022
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwaltervertrag AGB Klausel Vergütung Rechtsanwalt Frank Dohrmann BottropSondervergütung Sonderhonorar
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