Detailansicht Urteil
Verwalter darf mit Eigentümer keine Ratenzahlung vereinbaren; Keine Aufrechnung mit erstellter, aber noch nicht beschlossener Jahresabrechnung möglich
AG Gelsenkirchen, AZ: 427 C 231/22, 23.05.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Aufrechnung
Ähnliche Urteile
- Die Protokollierung, fehlende Gelder der Rücklage mit einer Sonderumlage aufzufüllen, stellt keine Beschlussfassung dar, § 28 WEG
- Kostenverteilerschlüssel eines Wirtschaftsplanes oder einer Sonderumlage darf von dem vereinbarten Verteilerschlüssel bei geringfügiger Auswirkung abweichen; §§ 16, 28 WEG
- Sonderumlage muss der Höhe nach bestimmt sein und ihren Grund erkennen lassen; §§ 16 Abs. 2 Satz 1, 28 WEG
- Liquiditätsengpass zum Jahresbeginn kann Sonderumlage rechtfertigen / Zum Anspruch auf Betreten des Sondereigentums
- Wohnungseigentümer haften auch für Altverbindlichkeiten vor Eintritt in die Gemeinschaft - Hausgeldrückstände dürfen nicht als Ausgaben in die Jahresabrechnung eingestellt werden
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wohnungseigentümer Arzthaftung Beschluss Organisationsbeschluss Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Veränderung Tierhaltung Anfechtungsklage Sondereigentum Protokoll Miete Gegenabmahnung Schimmel Wurzeln Kurioses Verwalter Nachbarrecht Abmahnung Treppenlift Gemeinschaftseigentum Makler Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Jahresabrechnung Einstimmigkeit Garage Mietminderung Kündigung Eigenbedarfskündigung Teilungserklärung Beirat Nutzungsentschädigung Abschleppen
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!