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Überbürdung des Winterdienstes nur auf Mieter im Erdgeschoss formularmäßig unzulässig; §§ 535, 305ff, 242 BGB
AG Köln, AZ: 221 C 170/11, 14.09.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streupflicht Schneeräumpflicht Schnee räumen Schneeräumen, Glatteis glatt Eis Winter kehren Mieter VERMIETER Haftung Unfall Verletzung Sturz Schaden Schmerzensgeld Mietvertrag Erdgeschoß Erdgeschoss Rechtsanwalt Franki Dohrmann Bottrop
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Für den Vermieter bedeutet dies ein erhebliches Haftungsrisiko, wenn der Winterdienst nicht wirksam auf den Mieter übertragen wurde.