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Umsatzsteuer ist nur bei deren tatsächlichem Anfallen erstattungsfähig; § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 351/12, 02.07.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schadenregulierung Mehrwertsteuer MwST Vorsteuer Unfallregulierung Privat rechnung Rechtsanwalt Frank DOhrmann fiktive Abrechnung
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