Detailansicht Urteil
Sondervergütung eines Verwalters nur außerhalb des normalen Pflichtenkataloges zulässig - keine rückwirkende Sondervergütung für ablaufene Wirtschaftsjahre; §§ 21 Abs. 3 und 7; 28 Abs. 3 WEG
AG Braunschweig, AZ: 116 C 1541/12, 18.12.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 134/11, 17.11.2011
-
OLG Hamm, AZ: 15 W 224/07, 06.12.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Honorar Verwalterhonorar Verwaltervergütung Verwaltervertrag Sondervergütung nachträglich rückwirkung vergangene Wirtschaftsjahre Verjährung Rechtsanwalt Frank Dohrmann WEG Wohnungseigentümergemeinschaft
Ähnliche Urteile
- Nicht zertifizierter Verwalter kann seit dem 01.12.2020 nicht wiedergewählt werden / keine rückwirkende Änderung der Kostenverteilung zulässig
- WEG-Verwalter kann sein Amt jederzeit auch ohne Grund niederlegen
- Verwalterbestellung durch das Gericht per einstweiliger Verfügung trotz Vorlage nur eines Angebotes
- Verwalter darf WEG auch ohne Beschluss uneingeschränkt vertreten / Beschluss zur Auftragsvergabe eines "analogen" Angebots ist zu unbestimmt
- Wer haftet für einen fehlerhaften Wirtschaftsplan? / Zur Nebenintervention des streitverkündeten Verwalters in einem Anfechtungsverfahren
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Protokoll Eigentümerversammlung Einstimmigkeit Abschleppen Telefonwerbung Schimmel Mietminderung Tierhaltung Arzthaftung Abmahnung Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Anfechtungsklage Garage Nachbarrecht Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Gegenabmahnung Verwalter Beschluss Miete Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Kündigung Veränderung Kurioses Jahresabrechnung Beirat Verwaltungsbeirat Treppenlift Makler Wurzeln Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!