Detailansicht Urteil
Zur Mietminderung wegen Zigarettenrauch und vertraglich abweichender Wohnfläche; §§ 535, 536 BGB
AG Kerpen, AZ: 110 C 212/09, 28.04.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Düsseldorf, AZ: 24 C 1355/13, 31.07.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 124/06, 24.06.2006
-
AG Bonn, AZ: 6 C 510/98, 09.03.1999
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietminderung Zurückbehaltungsrecht Zigarettenqualm Wohnfläche geringer Mietvertrag Mieter Vermieter Mietvertrag rechtsanwalt Frank Dohrmann Quote Mangel Mietsache
Ähnliche Urteile
- Verdunkeltes Kellerfenster ist kein Grund zur Mietminderung; §§ 535, 536 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
- Vermieter kann im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO nicht die fehlende Mitwirkungspflicht des Mieters zur Mängelbeseitigung beanstanden
- Vermieter muss Verschlechterung der Wohnung bei Auszug darlegen und beweisen / Mieter haftet nicht für Kosten der Wohnungsabnahme
- Zu geringe Mietfläche: Mieter kann auch bei weniger als 10% der vereinbarten Fläche Miete mindern
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Verwalter Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Treppenlift Makler Garage Sondereigentum Telefonwerbung Eigentümerversammlung Kurioses Organisationsbeschluss Mietminderung Eigenbedarfskündigung Schimmel Abmahnung Anfechtungsklage Gegenabmahnung Teilungserklärung Wurzeln Wirtschaftsplan Abschleppen Veränderung Kündigung Arzthaftung Nachbarrecht Miete Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Protokoll Beschluss Tierhaltung Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!