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Anschlussinhaber haftet grundsätzlich nicht für erstmaliges Filesharing eines erwachsenen Familienmitgliedes
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 169/12, 08.01.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Filesharing download upload Urheberrechtsverletzung Internetanschluss Computer Sohn Tochter volljähriger Minderjähriger Eltern Überwachung Kenntnis Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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Damit steigt das Prozessrisiko für den Verletzten auch künftig erheblich, so dass insbesondere Eltern und Familienangehörige bei einer erhaltenen Abmahnung wegen heruntergeladener Musikstücke oder Filme von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen sollten, ob sie für die erfolgte Verletzungshandlung ihrer Kinder/Verwandten überhaupt zur Haftung herangezogen werden können.