Detailansicht Urteil
Geringfügige Mängel in der Mietwohnung begründen keinen Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters; § 536c Abs. 1 BGB
AG Bottrop, AZ: 11 C 459/12, 16.01.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: MIeter Vermieter Mangel unwesentlicher Mangel beeinträchtigung geringfügige Mängel Wohnung Mietvertrag Anspruch auf Schönheitsreparaturen Schönheitsmassnahmen Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zu hohe Mietminderung als Kündigungsgrund? / Zu den Grenzen des Zurückbehaltungsrechts der Miete bei andauernder Mangelbeseitigung durch den Vermieter
- Abnahmeprotokoll einer Wohnungsübergabe ist als deklaratorisches Anerkenntnis zu werten; § 546 BGB
- Verjährung der Ansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache beginnt nicht vor deren Rückgabe; §§ 548, 199 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
- Vermieter darf Schäden nach Rückgabe der Mietsache fiktiv abrechnen - Schadensersatz aber nur nach vorheriger Fristsetzung zur Mängelbeseitigung; §§ 535 ff, 280, 281 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Treppenlift Einstimmigkeit Protokoll Verwaltungsbeirat Abschleppen Nutzungsentschädigung Wohnungseigentümer Tierhaltung Mietminderung Sondereigentum Anfechtungsklage Miete Beschluss Gegenabmahnung Kündigung Arzthaftung Eigentümerversammlung Garage Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Abmahnung Nachbarrecht Kurioses Makler Verwalter Organisationsbeschluss Veränderung Verkehrsunfall Schimmel Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!