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Zeitversäumnisentschädigung bei Wahrnehmung von Gerichtsterminen
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZB 60/09, 26.01.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Partei gerichtliches Verfahren Gerichtstermine notwendige Notwendigkeit Kostenerstattung Entschädigung Zeitversäumnis Zeitversäumnisentschädigung Aufwand Aufwangsentschädigung Geltendmachung keine Kostenfestsetzung Prozess gewonnen verloren verlorener gewonnener Prozessgegener Verdienstausfallentschädigung Wahrnehmung Parteikosten Auslagenerstattung bezahlter unbezahlter Urlaub Verdienstausfall
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- Kein Rechtsmittel gegen vorläufige Streitwertfestsetzung; § 68 GKG
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- Gegenstandswert für Zwangsvollstreckung nach § 890 ZPO richtet sich nach der Hauptsache; §§ 25, 33 RVG
- Gericht darf keine Kosten für zusätzliche Fax-Kopien berechnen, wenn zugleich per beA übermittelt wurde; § 28 Abs. 1 GKG; Nr. 9000 Ziffer 1b KV-GKG
- Gespräch mit dem Gericht löst keine Terminsgebühr aus / Erledigungsgebühr erfordert Mitwirkung des Rechtsanwaltes
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