Detailansicht Urteil
Nachbarrechtlicher Beseitigungsanspruch muss gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht gegen den störenden Miteigetümer geltend gemacht werden; §§ 199, 910, 985, 1004 BGB
LG Saarbrücken, AZ: 5 S 107/13, 04.07.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nachbarrecht Wohnungseigentümergemeinschaft rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Überwuchs Überhang Beseitigung ZAun Beeinträchtigung Grundstück Herausgabe verjährung Gartenzaun Grundstückseinfriedung Nachbargrenze
Ähnliche Urteile
- Welche Abstandsflächen gelten für eine Kirschlorbeer-Hecke / Miteigentümer kann Nachbarn auch alleine verklagen
- § 281 BGB findet auf den Anspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB (Überwuchs [Wurzelbrut] durch Nachbargrnudstück) keine Anwendung
- Darf man in seinem Garten einen Galgen aufstellen?
- Zu den Grenzen der Trennung eines gemeinsam genutzten Entwässerungsrohres; §§ 741 ff BGB
- Zur Ortsüblichkeit einer Grenzeinfriedung, § 35 NachbG NRW
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Beirat Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Veränderung Eigentümerversammlung Verwaltungsbeirat Miete Einstimmigkeit Makler Verwalter Abmahnung Nachbarrecht Teilungserklärung Arzthaftung Jahresabrechnung Tierhaltung Telefonwerbung Gegenabmahnung Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Abschleppen Kündigung Kurioses Schimmel Wurzeln Mietminderung Garage Nutzungsentschädigung Beschluss Treppenlift Sondereigentum Protokoll
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!