Detailansicht Urteil
Obsiegender Wohnungseigentümer muss sich an den Kosten einer Einziehungsklage beteiligen; § 16 Abs. 4, 18 WEG
OLG Düsseldorf, AZ: 3 Wx 356/93, 03.05.1996
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Berlin I, AZ: 55 S 342/11, 26.10.2012
-
BayObLG München, AZ: BReg. 2 Z 44/82, 28.04.1983
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords:
Ähnliche Urteile
- Nach erhobener Entziehungsklage ist keine weitere Abmahnung erforderlich; § 18 Abs. 1 WEG
- Wohnungseigentümer darf nach erfolgreicher Einziehungsklage nicht als Mieter oder Nutzungsberechtigter in der Wohnung wohnen bleiben; §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3, 18 Abs. 1, 2 Nr. 1 WEG
- Kosten der Entziehungsklage sind auch in einer Zweiergemeinschaft Verwaltungskosten; §§ 16 Abs. 7, 18 WEG
- Kosten einer Entziehungsklage gem. § 18 WEG zählen auch in einer Zweiergemeinschaft zu den Kosten der Verwaltung; §§ 16 Abs. 2 und 4 WEG
- Entziehung des Wohnungseigentums durch Untergemeinschaft trotz Bestimmung in der Teilungserklärung nicht zulässig
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Mietminderung Schimmel Treppenlift Eigenbedarfskündigung Gegenabmahnung Veränderung Wurzeln Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Protokoll Miete Wohnungseigentümer Teilungserklärung Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Eigentümerversammlung Makler Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Kündigung Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Telefonwerbung Jahresabrechnung Abschleppen Abmahnung Anfechtungsklage Kurioses Tierhaltung Nachbarrecht Beschluss Garage Beirat Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!