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Ordnungsgemäße Ladung zur Eigentümerversammlung durch Zustellung der Einladung durch den Verwalter an sich selbst; § 23 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 263/13, 04.11.2014
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Kommentar von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des LG Dortmund zeigt, wie gefährlich es für einen Wohnungseigentümer werden kann, wenn er einen Verwaltervertrag mit umfassenden Vollmachten unterschreibt. Dies führt faktisch dazu, dass ein Verwalter den von ihm vertretenen Eigentümer von der gesamten Willensbildung in der Gemeinschaft völlig isolieren kann. Daher kann nur vor umfassenden Vollmachterteilungen gewarnt werden, insbesondere, wenn der beauftragte Miet-Verwalter des Sondereigentums zugleich auch noch der WEG-Verwalter ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage WEG-Verwalter treuwidrig Rechtsanwalt Frank Dohrmann bottrop Einladung Verwalterin ordnungsgemäße Kenntnis wiedereinsetzung in den vorherigen stand Waldhof Jan Büschgens Willich
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