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Zur Kündigung eines psychisch kranken Mieters; § 573 Abs. 1 und 2 BGB
AG Berlin-Neukölln, AZ: 7 C 95/14, 26.06.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 218/03, 08.12.2004
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: geisteskrank geistesgestört Rechtsanwalt Frank DOhrmann fristlose Kündigung fristgerechte ordnungsgemäße Mieter vermieter Mitmieter Störung Beeinträchtigung Gefahr für Leib und Leben
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