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Zur verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Räumungsverfahren; Art. 103 Abs. 1 GG, § 535 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 208/14, 20.01.2015
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Die Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vortrages verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör.

Das Berufungsgericht darf nicht etwa deshalb von der Beweiserhebung absehen, weil sich aus dem Mietvertrag und einem Schreiben des Voreigentümers eine solche Übereignung von Einrichtungsgegenständen nicht ergab oder die Formulierungen des Mietvertrages nach Auffassung des Berufungsgerichts gegen einen Eigentumserwerb des Mieters sprachen.

Diese vom Berufungsgericht herangezogenen Umstände mögen im Rahmen der Beweiswürdigung eine Rolle spielen, rechtfertigten es aber nicht, von der Erhebung der weiteren von den Beklagten angebotenen Beweise von vornherein abzusehen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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