Detailansicht Urteil
Vermieter hat keinen Anspruch auf Betriebskostenvorauszahlung; § 556 Abs. 2 S. 1 BGB
AG Gladbeck, AZ: 12 C 215/14, 23.04.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt betriebskostenabrechung Nebenkostenabrechnung Frank DOhrmann Bottrop Nebenkostenvorauszahlung Betriebkostenvorauszahlung
Ähnliche Urteile
- Bei fehlender Angabe der zu zahlenden Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung auch ohne Nennung als vereinbart; §§ 556 abs. 1 und 2 BGB
- Zur Vereinbarng der Betriebskosten genügt Verweis auf die Betriebskostenverordnung; §§ 535, 556 BGB
- Kosten für Kontrollen der Mülleimer auf Abfalltrennung und Prüfung der Rauchwarnmelder können auf den Mieter umgelegt werden; §§ 133, 157, 556 BGB; 1, 2 Nr. 8 BetrKV
- Wärmeverbrauch wurde nicht erfasst - Wie muss die WEG die Heizkosten abrechnen?; §§ 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV a.F.; 21 Abs. 4 WEG a.F.
- Mieter darf Originalbelege nicht einsehen; §§ 226, 259 Abs. 1, 556 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigenbedarfskündigung Einstimmigkeit Arzthaftung Anfechtungsklage Wurzeln Schimmel Beschluss Abmahnung Sondereigentum Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Abschleppen Protokoll Organisationsbeschluss Treppenlift Mietminderung Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Tierhaltung Verkehrsunfall Veränderung Kündigung Kurioses Beirat Miete Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Garage Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Verwalter Makler
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!