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In Gruppen fahrende Motorradfahrer vereinbaren einen stillschweigenden Haftungsverzicht
OLG Frankfurt a. M., AZ: 22 U 39/14, 18.08.2015
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Fahren Motorradfahrer einvernehmlich auf der Landstraße in wechselnder Reihenfolge als Gruppe ohne Einhaltung des Sicherheitsabstandes, führt dies zu einem Haftungsausschluss im Hinblick auf diesen Umstand.
Kollidiert der dritte Fahrer mit dem zweiten, nachdem der erste einen Unfall verursacht hat und beide nicht mehr ausreichend bremsen können, hat der zweite gegen den dritten keine Ansprüche aus §§ 7, 17 StVG.
Die Motorradfahrer nehmen beim Fahren in der Gruppe die besondere Gefährdung billigend in Kauf, daher sollen sie in einem Schadensfall auch nicht den Schädiger in Anspruch nehmen können.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Motorrad, Gruppe, Motorradpulk, nebeneinander