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Keine doppelte Mieterhöhung wegen Wärmedämmung; §§ 557, 559 BGB
AG Bottrop, AZ: 8 C 190/14, 30.09.2015
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Hat der Vermieter nach einer Modernisierung (Wäremisolierung) die Miete bereits gem. § 559 BGB erhöht, kann im Rahmen einer Mieterhöhung gem. §§ 557, 558 BGB die Miete mit dieser Begründung nicht noch einmal erhöht werden.

Sieht der Mietspiegel einen Zuschlag wegen aufgelockerter Bauweise bei zweigeschossiger Bebauung vor, ist es für einen Mietzuschlag unschädlich, dass eine zweigeschossige Bebauung zusätzlich Dachgeschoss vorliegt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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