Detailansicht Urteil
Unberechtigte Geltendmachung von Forderungen durch Inkassobüro kann Schadensersatz begründen; §§ 280, 249 BGB
AG Bottrop, AZ: 12 C 42/15, 05.11.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Telekom Inkassobüro Forderungen Zahlungsverzug Bottrop außergerichtliche Tätigkeit inkassounternehmen
Ähnliche Urteile
- Online-Casinoanbieter müssen dürfen die gewonnen Spieleinsätze nicht behalten
- Online-Casino muss Spielern die Spieleinsätze zurückzahlen
- Rückforderungsanspruch gegen einen Veranstalter von unerlaubten Online-Glücksspiels
- Nichtigkeit von Online-Glücksspielangebot / Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung?
- Erkennbarkeit des Gesetzesverstoß von illegalen Glückspiel; § 817 S.2 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Verwalter Arzthaftung Eigentümerversammlung Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Gemeinschaftseigentum Kündigung Makler Jahresabrechnung Abmahnung Treppenlift Wohnungseigentümer Garage Nachbarrecht Protokoll Veränderung Abschleppen Einstimmigkeit Kurioses Sondereigentum Miete Mietminderung Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Schimmel Anfechtungsklage Tierhaltung Wurzeln Gegenabmahnung Beirat Organisationsbeschluss Beschluss Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Die Entscheidung dürfte im Ergebnis richtig sein, denn die Einschüchterung bei der Durchsetzung unberechtigte Forderungen kann durch die negative Kostenfolge Einhalt geboten werden.