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Verwalterwahl wegen fehlendem Bonitätsnachweis unwirksam / Nachweis einer Vermögenshaftpflicht genügt nicht
LG Dortmund, AZ: 1 S 386/15, 16.02.2016
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des LG Dortmund führt die Rechtsprechung des BGH fort und schwächt damit die Position aller neu zu wählenden Verwaltungen erheblich. Für neu zu wählende Verwalter wird diese Rechtsprechung zu einer schweren Hürde werden, wenn diese vorher ihre finanzielle Ausstattung nicht offenlegen, was bisher in der Praxis so gut wie nie erfolgt. Dies eröffnet aber einem mit der Wahl der Verwaltung nicht einverstandenen Wohnungseigentümer bei sorgfältiger Argumentation erhebliche Erfolgsaussichten in einem Beschlussanfechtungsverfahren.
Verbundene Urteile
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LG Stuttgart, AZ: 10 S 68/14, 29.07.2015
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AG Bottrop, AZ: 20 C 48/14, 22.01.2015
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LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 94/12, 04.12.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 190/11, 22.06.2012
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LG Karlsruhe, AZ: 11 S 7/10, 28.06.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Verwalterwahl Rechtsanwalt Frank Dohrmann neue Verwaltung junges Vermögensnachweis Liquiditätsnachweis Bottrop Ungeeignetheit zuverlässiger Geeignetheit
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