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Keine Aufklärungspflicht bei sichtbaren Mängeln; §§ 434, 437, 444 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 18/11, 16.03.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gewährleistung Mangel Feuchtigkeit Nässe Wassereinbruch rechtsanwalt Frank Dohrmann Hauskauf Wohnung keller Bottrop Immobilie
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