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Vorstrafe wegen Untreue hindert Verwalterbestellung nicht/ Verwalter darf nicht mit sich selber einen Verwaltervertrag abschließen; §§ 27 WEG, 181 BGB
AG Duisburg-Ruhrort, AZ: 28 C 61/16, 06.04.2017
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Keywords: Frank Dohrmann Wohnungseigentümerversammlung Wahl des Verwalters Rechtsanwalt Bottrop Insichgeschäft
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