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"20 % Toleranz" auch bei Schwellengebühr des NR. 2300 VV RVG
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 110/10, 13.01.2011
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Es wird auf die Entscheidung des BGH VIII ZR 323/12 vom 11.07.2012 verwiesen.
Verbundene Urteile
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 323/11, 11.07.2012
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BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 273/11, 08.05.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: "20 % Toleranz" auch bei Schwellengebühr BGH Rechtsanwalt Festlegung Toleranz Toleranzbereich Toleranzgrenze Spielraum Rahmengebühr Schwellengebühr 20 % 1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG1,5 Gebühr § 14 315 BGB Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gebühr Gebühren Rechtsanwaltsgebühren Honorar
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