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Der Schuldner eines Unterlassungsanspruch ist verpflichtet die Google-Cache der betroffenen Website zu entfernen
OLG Celle, AZ: 13 U 58/14, 29.01.2015
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Keywords: Schuldner Gläubiger Unterlassung Vertragsstrafe Erklärung Anspruch Kontrollrecht Nachbesserungsrecht
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