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Erwerber eines gewerblichen Grundstücks haftet für Kautionsrückzahlung
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 22/11, 25.07.2012
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Leistet der Veräußerer einer Immobilie aufgrund einer vertraglichen Absprache mit dem Erwerber eine Sicherheit für die vom Mieter nicht gezahlte Kaution, so ist der Veräußerer jedenfalls im Wege der Prozessstandschaft berechtigt, den Mieter auf ein von ihm einzurichtendes Mieter/Vermieter-Gemeinschaftskonto mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung der Erwerberin eine Kaution mit dem entsprechenden Zeitwert zu erbringen, wenn die Erwerberin sich zur Freigabe der Sicherheit verpflichtet hat, sobald der Mieter die Kaution erbracht hat.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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