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Zur Notwendigkeit der Beschlussfeststellung und der Wirksamkeit von Negativbeschlüssen, §§ 23 Abs. 1, 23 Abs. 4 S. 1, 24 Abs. 6 S. 1 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 10/01, 23.08.2001
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beschluss Beschlussverkündung Beschlussfeststellung Protokoll Negativbeschluss Negativbeschluß Anfechtung Anfechtungsklage anfechtbar isoliert Verpflcihtungsantrag Wohnungseigentümer Verwalter Nichtbeschluss
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Zum einen hat der BGH dargelegt, dass die Feststellung und Bekanntgabe des Beschlußergebnisses durch den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung konstitutive Bedeutung zukommt, auch wenn dies konkludent soll erfolgen können.
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