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Quotenmäßige Kostenerstattung der Sachverständigengebühren beim Verkehrsunfall
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 133/11, 07.02.2012
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Für den Schaden eines Verkehrsunfalls hat der Linksabbieger, der die ihn gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO gegenüber dem Gegenverkehr treffende Wartepflicht missachtet hat, regelmäßig in vollem Umfang allein oder doch zumindest zum größten Teil zu haften und Schadenersatz zu leisten.

Im Falle einer nur quotenmäßigen Haftung des Unfallverursachers hat dieser dem Geschädigten dessen Sachverständigenkosten nur im Umfang der Haftungsquote zu erstatten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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