Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

wettbewerbsrechtliche Abmahnung auch ohne Vollmachtsnachweis wirksam, §§ 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 Satz 2, 12 Abs. 1 Satz 2 UWG ; 174 Satz 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 140/08, 19.05.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
1. Die Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht anwendbar, wenn die Abmahnung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages verbunden ist.

2. Enthält eine Werbeanzeige die Ankündigung der Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses, der mit § 475 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht in Einklang steht, begründet dies die für einen Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 Satz 2 UWG erforderliche Erstbegehungsgefahr für einen Verstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i. V. m. §§ 437, 475 Abs. 1 Satz 1 BGB.

3. Der Rechtsanwalt erhält in einem durchschnittlichen Fall für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV nicht unterhalb einer 1, 3-fachen Gebühr.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Abmahnung wettbewerbsrechtliche Wetbewerb Wettbewerbsrecht Anwaltsgebühren Geschäftsgebühr einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung Vollmacht Vollmachtsnachweis Original Originalvollmacht Gewährleistungsausschluss Gewährleistungsausschluß Gewährleistung Privatverkauf Verkauf Verkäufer Wiederholungsgefahr