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§ 917 BGB ist entsprechend auf das Notleitungsrecht anwendbar.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 172/07, 04.07.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Leitung Ableitung Abwasser Rohr Kanal Kanalrohr Grundstück Zuwegung Ableitungswasser Entsorgung Niederschlagswasser Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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