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Beschlüsse einer Einmannversammlung (Vertreterversammlung) sind auch in der Corona-Pandemie anfechtbar; § 23 WEG
AG Oldenburg (Oldb.), AZ: 16 C 8/21, 20.09.2021
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Keywords: Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Covid19 Covid-19 Pandemie Wohnungseigentümerversammlung
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Es spricht einiges dafür, dass die Beschlüsse innerhalb der Anfechtungsfrist angefochten wurden und sich das AG Oldenburg über die Nichtigkeit gar keine Gedanken gemacht hatte, da es für die Entscheidung vorliegend nicht darauf ankam, ob die Beschlüsse für ungültig erklärt wurden oder die Nichtigkeit festzustellen war.