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2-Wochen-Zustellfrist des § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG gilt nicht für zweiten Bußgeldbescheid
AG Bottrop, AZ: 29 0Wi-81 Js 1161/21-407/21, 30.03.2022
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Keywords: Geschwindigkeitsverstoß Geschwindigkeitsverstoss Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Bußgeldbescheid Verjährung unterbrechung Hemmung Ordnungswidrigkeit
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