Detailansicht Urteil
Streitwert der Einziehungsklage nach § 18 WEG richtet sich nach dem Verkehrswert der Wohnung; § 68 GKG
LG Essen, AZ: 13 T 19/05, 29.04.2005
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 281/12, 10.10.2013
-
LG Berlin I, AZ: 55 S 342/11, 26.10.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 75/09, 22.01.2010
-
BayObLG München, AZ: BReg. 2 Z 44/82, 28.04.1983
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Abmeierungsklage
Ähnliche Urteile
- Kein dauerhafter Leinen- und Maulkorbzwang zulässig, wenn die Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes nicht erforscht hat; § 12 Abs. 1 LHundG NRW
- Wann beginnt eine gerichtliche Verwalterbestellung? - Darf ein Verwalter nach Ablauf seiner Bestellung eine Versammlung einberufen? - Kann ein Verwalter auch rückwirkend bestellt werden?
- Welche Abstandsflächen gelten für eine Kirschlorbeer-Hecke / Miteigentümer kann Nachbarn auch alleine verklagen
- WEG-Verwalter zur Überwachung von Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet
- Rücktritt wegen Beherbergungsverbots während der COVID-19-Pandemie
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Arzthaftung Garage Beschluss Gegenabmahnung Veränderung Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Tierhaltung Verwalter Wohnungseigentümer Treppenlift Verkehrsunfall Makler Jahresabrechnung Abschleppen Eigentümerversammlung Wurzeln Organisationsbeschluss Miete Schimmel Beirat Mietminderung Abmahnung Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum Kurioses Protokoll Einstimmigkeit Nachbarrecht Anfechtungsklage Nutzungsentschädigung Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!