Detailansicht Urteil
Erneute Mieterhöhungsklage nach zwischenzeitlicher Klagerücknahme; § 558f BGB???
AG Berlin-Mitte, AZ: 5 C 5096/19, 16.08.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 413/12, 13.11.2013
-
AG Mannheim, AZ: 9 C 77/12, 23.03.2012
-
LG Berlin I, AZ: 63 T 130/06, 03.01.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Klärung einer Mieterhöhung im Beweissicherungsverfahren unzulässig; §§ 558a BGB, 485 ff ZPO
- Zur fristgerechten Mieterhöhungsklage bei fehlender beglaubigter Abschrift; §§ 558b Abs. 2 S.3 BGB; 189 ZPO
- Offensichtlich fehlerhafter Mietspiegel nicht anwendbar; §§ 558, 558c, 558d BGB
- Erhöhung der Miete vor Mietbeginn: Verstoß gegen §§ 556d, 556g, 557f BGB ???
- Die Richtigkeit des Mieterhöhungsverlangen ist keine Frage der formellen Wirksamkeit; § 558a Abs. 1 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Beschluss Kündigung Nachbarrecht Treppenlift Schimmel Nutzungsentschädigung Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Kurioses Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Abmahnung Telefonwerbung Beirat Verwalter Mietminderung Protokoll Makler Tierhaltung Eigentümerversammlung Jahresabrechnung Arzthaftung Miete Organisationsbeschluss Garage Anfechtungsklage Teilungserklärung Verkehrsunfall Wurzeln Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Veränderung Abschleppen Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!