Detailansicht Urteil
Regelung der Hundehaltung in einer Eigentümergemeinschaft als Gebrauchsregelung i.S.d. § 15 WEG
OLG Köln, AZ: 116 Wx 116/08, 28.07.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gebrauchsregelung Nutzungsregelung Nutzung Gebrauch Beeinträchtigung Vereinbarung Frank DOhrmann Rechtsanwalt Bottrop Gemeinschaftraum Gemeinschaftseigentrum Hunde anleinen Anleinpflicht Garten Kot Verkotung Hund Tierhaltung Hundehaltung Eigentumswohnung Gemeinschaftsfläche
Ähnliche Urteile
- Es kommt für den Anspruch auf Einsicht der Verwaltungsunterlagen nicht darauf an, aus welchen Gründen die Einsicht nicht erfolgte
- Mieter kann bei Tod des Vermieters Mieten hinterlegen, wenn kein Erbschein durch den Erben vorgelegt wird
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Anspruch aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG auf Anbringung einer Wallbox betrifft nur das Ob, nicht das Wie
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nachbarrecht Beschluss Mietminderung Teilungserklärung Jahresabrechnung Verkehrsunfall Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Verwaltungsbeirat Treppenlift Veränderung Wurzeln Beirat Organisationsbeschluss Abmahnung Miete Tierhaltung Kündigung Protokoll Eigentümerversammlung Sondereigentum Arzthaftung Garage Gegenabmahnung Verwalter Gemeinschaftseigentum Schimmel Makler Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Kurioses Eigenbedarfskündigung Abschleppen Telefonwerbung Anfechtungsklage
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!