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Unzulässige Kündigung der Wohnung wegen Zahlungsverzug, wenn Jobcenter zu späte Zahlung verschuldet.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 64/09, 21.10.2009
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Ein Mieter muss sich Fehler und Nachlässigkeiten des Sozialamtes nicht zurechnen lassen; übernimmt das Sozialamt die Kosten für die Miete und werden diese zu spät oder gar nicht überwiesen, so darf dem Mieter trotzdem nicht gekündigt werden.
Es spielt keine Rolle, ob die Miete an den Vermieter direkt oder erst an den Mieter gezahlt wird.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
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