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Gartenlaube ist eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung aller betroffenen Wohnungseigentümer; §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG
LG München I, AZ: 1 S 20283/08, 16.02.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: bauliche Veränderung Gartenhaus Gartenhäuschen Laube Zustimmung Beeinträchtigung optische Beeinträchtigung Sichtbeeinträchtigung Rechtsanwalt Franki Dohrmann Anfechtung beschlussanfechtung Beschlußanfechtung Mehrheitsbeschluss Zitterbeschluss Zitterbeschluß
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