Detailansicht Urteil
Keine grundsätzliche Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft für Schäden am Sondereigentum eines Miteigentümers, §§ 14 Nr. 4 WEG; 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog
LG Itzehoe, AZ: 11 S 70/09, 01.06.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kosten Haftung Eigentümer Schaden verschuldensunabhängige Aufopferungsgedanke Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
- Unzulässige Zuweisung von Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum nicht in Kostentragungspflicht umdeutbar; § 3, 5, 16 WEG; 140 BGB
- Ist eine bauliche Veränderungen auf dem Gemeinschaftsgrundstück bei faktischer Begründung eines Sondernutzungsrechts zulässig? - §§ 20 Abs. 4; 21 Abs. 1 WEG
- Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück grds. nicht zulässig; §§ 14, 16 WEG; 1004 BGB
- Gestattung des Parkens auf dem Gemeinschaftsgrundstück kann jederzeit widerrufen werden
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Nachbarrecht Sondereigentum Organisationsbeschluss Eigenbedarfskündigung Telefonwerbung Makler Arzthaftung Teilungserklärung Kündigung Gegenabmahnung Abschleppen Schimmel Miete Kurioses Tierhaltung Veränderung Wirtschaftsplan Treppenlift Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Wurzeln Jahresabrechnung Wohnungseigentümer Protokoll Beschluss Beirat Garage Eigentümerversammlung Abmahnung Mietminderung Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!